AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Behandlung von Angeboten

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw.- Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Angebote und Mitteilungen des Maklers vertraulich zu behandeln und nicht ohne Erlaubnis des Maklers an Dritte weiterzugeben. Jede Weitergabe an Dritte ist unzulässig und macht schadensersatzpflichtig.

Das Gleiche gilt auch, wenn der Auftraggeber den Makler nur zur Erforschung der Marktlage oder sonst wie treulos ausnutzt.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei einem Verkauf seines Objektes ohne Mitwirkung des Maklers, diesem den Namen des Käufers unaufgefordert mitzuteilen, auch wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs der Auftrag bereits erloschen war.

3. Beim gewöhnlichen Maklervertrag weist der Makler die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses nach oder er vermittelt einen solchen. Eine bestimmte Vertragsform ist nicht erforderlich. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn jemand sich die Tätigkeit des Maklers gefallen lässt oder ausnutzt.

4. Der Auftraggeber gibt dem Makler die erforderlichen Unterlagen und Informationen über das Objekt. Er benachrichtigt ihn unverzüglich von allen für die Maklertätigkeit wesentlichen Veränderungen. Hierbei sind alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, mitzuteilen.

§ 2 Provisionsanspruch

  1. Mit Erteilung des Auftrages erwächst dem Auftraggeber die Verpflichtung, die festgelegte Provision zu zahlen, wenn über das vom Makler nachgewiesene Objekt ein rechtsgültiges Geschäft zustande kommt. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsschluss gleich gesetzt. Die Provisionspflicht besteht unbeschadet der Provisionspflicht der Gegenseite.

Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:

       a) Bei Kaufverträgen:

             –   im Inland 3,57 % (inklusive 19% MwSt.)

       b) Bei Miet-/Pachtverträgen:

             –   im gewerblichen Bereich 2,38 Monatsmieten (inklusive 19% MwSt.)

Im übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

2. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies sofort nach  Zugang des Angebotes mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnisse des Objektes erlangt hat.

3. Der Auftraggeber ist für die Zeit der Vertragsdauer verpflichtet, keinen anderen Makler zu beauftragen und jede Tätigkeit anderer Makler in Bezug auf das Objekt zu untersagen. Der Auftraggeber hat alle Interessenten an den Makler zu verweisen und ihn bei allen Verhandlungen mit den Interessenten hinzuzuziehen.

Falls  dem Makler aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftraggebers ganz oder teilweise die Möglichkeit genommen wird,  die Provision zu verdienen, schuldet der Auftraggeber Aufwendungsersatz. Dem Makler bleibt vorbehalten,  den Ersatz eines weitergehenden Schadens zu fordern. Als Pflichtverletzung gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Allein-Auftragsbindung verletzt oder wenn er die Durchführung des Maklervertrages  anderweitig behindert.

Als Aufwand zählen insbesondere die Kosten für Inserate, Prospekte, Hinweistafeln und andere Auslagen. Das Kilometergeld für Fahrten mit dem Kfz. wird auf 0,30 € einschließlich Mehrwertsteuer festgesetzt.

Der Makler kann bei Nachweis höhere Aufwendungen erstattet verlangen, jedoch nicht über 25 % der Provision hinaus, die ihm aufgrund der Pflichtverletzung des Auftraggebers entgangen ist. Dem Auftraggeber ist vorbehalten, einen erheblich niedrigeren Aufwand nachzuweisen.

4. Sämtliche Provisionen sind fällig bei der Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. schriftlicher Ausfertigung eines Miet- oder Pachtvertrages.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Hauptvertrages bzw. eines Ersatzgeschäftes nach § 4 unverzüglich zu benachrichtigen und ihm  nach Aufforderung eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages, Versteigerungsprotokolls usw. zur Einsicht vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hauptvertrag auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.

§ 3 Ersatzgeschäft

  1. Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehene Provision zu zahlen.

Provisionspflichtig ist auch der Verkauf oder Kauf eines realen oder ideellen Anteils, oder wenn die Übertragung bzw. Erlangung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. Zwangs- oder freiwillige Versteigerung, Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurecht) erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Provisionspflichtig ist ferner ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die mit dem Auftraggeber verflochten ist.

2. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen innerhalb von einem Jahr vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäftes zwischen den von dem Makler nachgewiesenen Interessenten ein weiteres Geschäft zustande kommt, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt.

3. Bei Ausübung eines vermittelten Vorkaufsrechtes entfällt eine zeitliche Begrenzung.

4. Die Provision wird auch geschuldet, wenn der Hauptvertrag erst nach Ende des Maklervertrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.

§ 4 Aufwendungsersatz

Ersatz für besondere Aufwendungen (Inserate, Prospekte, Hinweistafeln, Reisekosten, Porto, Telefon, Büromaterial usw.) ist entsprechend der Regelung des § 2 auch dann zu leisten, wenn der Auftrag vorzeitig vom Auftraggeber gekündigt wird, ohne dass ein Kündigungsgrund vorliegt.

§ 5 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen

  1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ISBO Immobilien-Service Bad Oeynhausen GmbH, Herforder Str. 72, 32545 Bad Oeynhausen, Fax: 05731-683778, eMail: info@isbo.de

2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 6 Mündliche Abreden

Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden.

§ 7 Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Bad Oeynhausen als Gerichtsstand vereinbart. Ebenso wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen Bad Oeynhausen vereinbart.

§ 8 Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtswirksamen Bestimmung am nächsten kommt.